Der aktuelle Stand:Nachweisgesetz
Carl-Julius CronenbergFDP-Fraktion
Die Verpflichtung des schriftlichen Nachweises erhöht den bürokratischen Aufwand, da sämtliche Arbeitsverträge detaillierter ausgestaltet und entsprechend angepasst werden müssen. Die Zulassung des elektronischen Nachweises spart Zeit und Kosten
Ausführliche HintergrundinformationenDiese Schritte wurden bereits unternommen
Die Freie Demokraten haben mit der Änderung des Nachweisgesetz hin zur Textform endlich vollständig digitale Arbeitsverträge ermöglicht. Damit gehören Papierberge und analoge Personalakten der Vergangenheit an. Mit dieser Entscheidung haben wir einen wichtigen Erfolg im Kampf gegen Bürokratie und Mikromanagement erreicht.
Als FDP setzen wir uns dafür ein, dass Unternehmen die wesentlichen Bedinungen eines Arbeitsvertrages auch digital (Textform) übermitteln können. Leider hält Arbeitsminister Heil eisern an der Papierform fest und treibt die Personalabteilungen in den bürokratischen Wahnsinn. Der Minister muss sich einen Ruck geben und elektronische Lösungen ermöglichen. Das BEG IV bietet genau dafür die Chance.
Doch der Vorschlag des Arbeitsministeriums, die Nachweispflicht nur bei Verträgen mit einer doppelten qualifizierten elektronischen Signatur auszusetzen, ist absolut unzureichend und mit hohen Kosten verbunden.
Ich werde mich in den Verhandlungen mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Nachweispflicht für alle digitalen Arbeitsverträge entfällt und auch per signierter Mail erfüllt werden kann.
Patenschaft übernommen