Der aktuelle Stand:Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Dr. Klaus WienerCDU/CSU-Fraktion
Unternehmen müssen jährlich einen Bericht erstellen und diesen veröffentlichen. Die Behörde verlangt eine digitale Eingabe auf der Seite des BAFA. Es sollte klargestellt werden, dass die digitale Eingabe nicht verpflichtend, sondern eine mögliche Maßnahme ist. Ebenso sollten eigene Berichte eingereicht werden können.
Ausführliche Hintergrundinformationen